Heute ist die Seite Rechtsforschung und Rechtstheorie ans Netz gegangen mit Links und einer Suchfunktion zu folgenbden Themen:
- Juristische Methodenlehre. Sie beschäftigt sich mit den Methoden der Anwendung, insbesondere der Auslegung des Rechts.
- Rechtsgeschichte. Sie beschäftigt sich mit der historischen Entwicklung des Rechts. In Deutschland gliedert sie sich in Rechtsromanistik, Rechtsgermanistik und Rechtskanonistik. Hier gibt es Links zum Römischen Recht, zur deutschen Rechtsgeschichte, zu den Verhandlungen des Reichstags, zum preußischen Recht und mehr ..
- Rechtsphilosophie. Sie beschäftigt sich mit den Geltungsgründen von Recht und dem Verhältnis von Recht zu Gerechtigkeit. Sie ist philosophische und rechtswissenschaftliche Disziplin zugleich.
- Rechtssoziologie. Sie beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen von Gesellschaft und Recht.
- Rechtstatsachenforschung. Ihr Gegenstand sind die tatsächlichen Erscheinungs- und Verwirklichungsformen des Rechts im sozialen Leben. Sie verwendet vorwiegend Methoden der empirischen Sozialforschung.
- Empirische Rechtsforschung. Unter diesem Begriff wird die Forschung mittels demoskopischer Gutachten verstanden. Sie wird insbesondere eingesetzt, um Verkehrsauffassungen zu ermitteln, Irreführungen festzustellen, im Markenrecht um Verkehrsgeltung, Verkehrsdurchsetzung und Verwechslungsgefahren zu belegen.
- Rechtslinguistik. Sie analysiert die juristische Fachsprache.
Mittwoch, 14. Oktober 2009
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