Montag, 23. November 2009
Kirchenrecht und Staatskirchenrecht
Neue Seite im Netz: Ab sofort gibt es eine auf Kirchenrecht und Staatskirchenrecht (Religionsrecht) spezialisierte Suchfunktion und Linksammlung mit Erläuterungen. Während der Begriff "Kirchenrecht" das innerkirchliche Recht bezeichnet, bezeichnet der Begriff "Staatskirchenrecht" staatliches Recht, das sich mit dem rechtlichen Status der Kirchen befasst. Außerdem wurde ein neues rechtspolitisches Forum "Religion, Kirche und Staat" eröffnet.
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