Das Datenschutzrecht schützt die Daten des Bürgers vor dem Zugriff des Staates und Privater. Eine ganz andere Stoßrichtung hat das Informationsfreiheitsgesetz: Der Bürger soll auf die behördlichen Daten Zugriff nehmen können. Das stärkt die Kontrolle der Behörden durch die Bürger und soll auch Amtsmißbrauch und Korruption entgegenwirken. Die Webseite Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsrecht bietet eine Linksammlung mit Erläuterungen und eine spezialisierte Suchfunktion.
Samstag, 12. Dezember 2009
Seite Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsrecht neu im Netz
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