Samstag, 5. Dezember 2009
Seite zu den Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Verwaltungsanweisungen im Netz
Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsvorschriften. Sie wenden sich nur an die Verwaltung und nicht an den Bürger. Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsinterne Regelungen, die Organisation und Handeln der Verwaltung bestimmen. Da Verwaltungsvorschriften eine Verwaltungspraxis begründen oder begründen können, können sie über den Gleichheitssatz auch einen Anspruch des Bürgers auf Behandlung entsprechend der durch die Verwaltungsvorschrift begründeten Verwaltungspraxis vermitteln. Hier finden Sie die wichtigen juristischen Webseiten mit kurzen Erläuterungen und spezialisierte Suchfunktionen zu Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Verwaltungsanweisungen.
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