Montag, 28. September 2009

Öffentlicher Dienst

Links und Suchmaschinen zum öffentlichen Dienst stehen jetzt bereit! „Öffentlicher Dienst“ ist die Gesamtheit der Beschäftigten öffentlicher Stellen, also die Beamten, Richter und Soldaten die in einem besonderen, unmittelbar durch Gesetz geregelten Dienstverhältnis stehen, und die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, für die grundsätzlich das normale Arbeitsrecht gilt. Von besonderer Bedeutung sind die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, die zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen