Mittwoch, 23. September 2009
Sozialrecht
Die Sozialrechtsseite ist online! Hier finden Sie Links und eine Suchfunktion zum Sozialrecht. Dieses umfasst das Recht der Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung) und der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung), der sozialen Entschädigungen bzw. Versorgungen (z. B. das Schwerbehindertenrecht, die Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung, das Lastenausgleichsrecht), der sozialen Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung), und der Sozialen Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende). Die wichtigste Kodifikation in diesem Bereich sind die Sozialgesetzbücher, die weite Teile des Sozialrechts, insbesondere auch das Sozialverwaltungsverfahren regeln. Das Sozialgerichtsgesetz regelt das Verfahren vor den Sozialgerichten. Diese sind allerdings nicht für alle sozialrechtlichen Rechtsmaterien zuständig. Ein Teil dieser Rechtsmaterien fällt auch in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.
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